Für kleinere Unternehmen, ICH AG
Steuerpflicht
Die Lohnsteuerregelung bei einer ICH AG findet man in den §§ 38ff ESTG wieder. Wesentlich für die Ermittlung der
Einkommenssteuer ist die Steuerplicht, diese trennt man in sachliche und persönliche Steuerpflicht.
ICH AG´s werden am Wohnsitz versteuert, wenn nicht ein anderer Standort angegeben ist, einen Wohnsitz hat man dort,
wo man eine Wohnung, welche man hauptsächlich für seine Wohnzwecke benutzt.
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist verpflichtend, gemäß § 25 Absatz 3 EStG ist der Betreiber der ICH AG zu einer Abgabe
der Einkommenssteuererklärung verpflichtet, es gibt aber Ausnahmen, welche ebenfalls geregelt sind.
AUsnahme ist beispielsweise die Ruhendmeldung der Ausübung.
Die Einordnung erfolgt in verschiedene Steuerklassen, das betrifft aber Familienstand und Kinderkomponenten, in der Regel ist ein lediger
Arbeitnehmer oder Kinder in der Steuerklasse I und alle anderen in der Steuerklasse II und aufwärts.
Zu versteuern sind alle Zuwendungen und Einnahmen im Rahmen der ICH AG, auf zugestandene BONI von Lieferanten sind beispielsweise als Einnahmen zu
sehen.
